Die Füße sind der meistbeanspruchte Teil unseres Körpers. Deshalb sollten wir sie schützen.
Sicherheitsschuhe gem. DGUV 112-191
Für die orthopädische Versorgung gemäß DGUV 112-191 sind wir entsprechend zertifiziert!
Einlagenversorgung nach DGUV 112-191
Die Neuregelung der DGUV 112-191 schreibt vor, dass orthopädische Einlagen nur in Verbindung mit einer gültigen Baumusterprüfung in Sicherheitsschuhe eingelegt werden dürfen. Damit soll verhindert werden, dass andere als die vom Schuhhersteller geprüften Einlagen in den Schuhen verwendet werden und festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen erhalten bleiben.
Mit den Sicherheitsschuhen der bekannten Firmen HKS, Steitz Secura , Atlas, Elten und weiteren Firmen auf Anfrage, bieten wir Ihnen für die orthopädische Versorgung entsprechende praxisorientierte Lösungen an.